Preisübersicht
Die Leistungen und Preise werden mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern
verhandelt und in Form einer Vergütungsvereinbarung abgeschlossen.
Pflegekassenleistung
Im Rahmen der Pflegesachleistung erstattet die Pflegekasse die Pflegekosten in dem
jeweiligen Pflegegrad bis zu den o.g. monatlichen Höchstbetrgen in Abhängigkeit von
der Zugehörigkeit zum Personenkreis im Sinne von 45 a SGB XI.
Fahrtkosten
Auf Wunsch kann unser Fahrdienst täglich in Anspruch genommen werden.
Liegt Pflegebedürftigkeit der Grade 2-5 vor, werden die Fahrtkosten im Rahmen der
Pflegesachleistung direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, andernfalls sind diese
durch den Tagespflegegast zu tragen (einfache Fahrt bis 5km = 10,50 €, bis 10 km
= 16,80 €, ab 10 km = 18,90 €; bei Rollstuhltransport zzgl. 7,90€).
Investitionskosten
Der Betrieb einer Tagespflegeeinrichtung erfordert Investitionsaufwendungen.
Dies sind insbesondere die Kosten der Anschaffung bzw. Nutzung z.B. des Gebäudes, der
Möblierung, Ausstattung und Instandhaltung. Soweit die betriebsnotwendigen
Investitionsuafwendungen nicht durch öffentliche Förderungen gedeckt sind, kann die
Einrichtung den nicht gedeckten Teil dieser Aufwendungen den Tagespflegegästen
mit Zustimmung der zuständigen Landesbehörde gesondert in Rechnung stellen
(10,03 € pflegetäglich).
Zustäzliche Betreuungsleistungen (§43 b SGB XI)
Die finanziellen Mittel werden durch die Pflegekasse getragen und dienen der
Finanzierung zusätzlicher Betreuungskräfte in der Tagespflege. Für die zusätzliche
Betreuungsleistung ist der Betrag von 10,12 € pro Tag, pro Gast mit den Leistungsträgern
verhandelt worden.